Micron Document
____ _ _ _ _
| _ \ ___ | |_ (_) _ __ ___ __| | (_) __ _
| |_) | / _ \ | __| | | | '_ \ / _ \ / _| | | | / _ |
| _ < | __/ | |_ | | | |_) | | __/ | (_| | | | | (_| |
|_| \_\ \___| \__| |_| | .__/ \___| \__,_| |_| \__,_|
|_|


The NomadNet German Wikipedia | Archives | Info
- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b

🔍 Search

ÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻ

Schengener Abkommen
──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────
top
Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen, insbesondere zur Abschaffung der stationĂ€ren Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Dies sind im Kern die Mitglieder der EuropĂ€ischen Union, jedoch ohne Irland und Zypern. Durch Zusatzabkommen mit der EuropĂ€ischen Union wurde der Anwendungsbereich auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ausgedehnt. Der GĂŒltigkeitsbereich des Abkommens wird gemeinhin als Schengen-Raum bezeichnet.

Das erste dieser Abkommen vom 14. Juni 1985 sollte vor allem die Schaffung eines europĂ€ischen Binnenmarktes vorantreiben und wurde nach dem Unterzeichnungsort benannt, der Gemeinde Schengen im Großherzogtum Luxemburg. Die mehrfach modifizierten Regelungen (Schengen I bis III) konstituieren den Schengen-Besitzstand, einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“cite-ref-1[1] der EuropĂ€ischen Union. Bedeutung und Verdienste des Schengener Abkommens werden im EuropĂ€ischen Museum Schengen dokumentiert.

Das Passieren der Binnengrenzen ohne Passkontrolle als Prinzip der Schengener Abkommen wurde seit der FlĂŒchtlingskrise in Europa 2015/2016 von mehreren europĂ€ischen LĂ€ndern außer Kraft gesetzt, nachdem einzelne Mitgliedstaaten die Sicherung der Außengrenzen der EuropĂ€ischen Union gefĂ€hrdet sahen.

Von MĂ€rz bis Juni 2020 waren wegen der COVID-19-Pandemie zahlreiche Grenzen zwischen Mitgliedstaaten geschlossen.cite-ref-2[2]cite-ref-3[3] Im Februar 2021 kam es wegen der Pandemie erneut zu Grenzschließungencite-ref-4[4] (weitere Entwicklung bis April 2023 siehe Coronavirus-Einreiseverordnung).

Contents

‱ Geschichte
‱ Literatur
‱ Filme
‱ Weblinks

──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────

Inhalt des Abkommens

Personenkontrollen

WĂ€hrend innerhalb des Schengen-Gebietes die Personenkontrollen bis auf Stichproben hinter den Landesgrenzen weggefallen sind, werden Personen an den Außengrenzen zu Drittstaaten nach einem einheitlichen Standard kontrolliert. Dazu wurden das Schengener Informationssystem (SIS; ein elektronischer Fahndungsverbund) geschaffen und einheitliche Einreisevoraussetzungen fĂŒr DrittauslĂ€nder festgelegt. Daher ist an jedem Punkt der Schengen-Außengrenze die Einreise zu verweigern, wenn kein Schengen-Visum vorhanden ist, die Voraussetzungen fĂŒr ein Ausnahmevisum nicht vorliegen und/oder aus anderen GrĂŒnden eine Gefahr fĂŒr die öffentliche Sicherheit eines Schengen-Staates festgestellt wird.

An den FlughĂ€fen gibt es getrennte, unter anderem baulich getrennte Abfertigungseinrichtungen fĂŒr FlĂŒge aus den Schengen-Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten. Ist ein sogenanntes einheitliches Schengen-Visumcite-ref-5[5] (meistens Kategorie C und erkennbar im Visumsettikett an der GĂŒltigkeit fĂŒr die LĂ€nder: „Schengen-Staaten“) von einem Mitgliedstaat erteilt worden, besteht Reisefreiheit fĂŒr einen Kurzaufenthalt in allen Schengenstaaten. Auch die Inhaber eines Aufenthaltstitels eines Schengenstaates oder eines so genannten langfristigen Visums (D-Visum) eines Schengen-Staates genießen Reisefreiheit in den anderen Mitgliedstaaten.

Der Wegfall der Personenkontrollen bei der Einreise in einen Schengen-Staat aus einem anderen Schengen-Staat wurde durch einige LĂ€nder durch eine Ausweitung polizeilicher Kontrollbefugnisse im Inland ausgeglichen. Vor allem wurde jedoch die grenzĂŒberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit intensiviert, um der erhöhten MobilitĂ€t der StraftĂ€ter begegnen zu können. Dazu gehören ein erleichterter Informationsaustausch, gemeinsame Streifen im Binnengrenzraum, die Möglichkeiten der grenzĂŒberschreitenden Observation oder Verfolgung von StraftĂ€tern (Nacheile).

Das Schengen-System beinhaltet ferner unter anderem Aufenthaltsverbote fĂŒr den gesamten Schengen-Raum. Diese Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung im SIS beruhen auf einer nationalen Entscheidung wie beispielsweise der deutschen Wiedereinreisesperre nach Ausweisung oder Abschiebung. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass StraftĂ€ter, die aus einem Schengen-Staat wegen einer dauerhaften Gefahr fĂŒr die öffentliche Sicherheit fernzuhalten sind, grundsĂ€tzlich auch in den anderen LĂ€ndern unerwĂŒnschte Personen sind.

Bei schwerwiegenden Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit aus Sicht eines Mitgliedslandes können die Kontrollen an den Binnengrenzen vorĂŒbergehend fĂŒr die Dauer von dreißig Tagen (Wiederholung möglich) bzw. fĂŒr die Dauer der schwerwiegenden Bedrohung wieder eingefĂŒhrt werden (Art. 23 Sch. Grenzkodex). Dies geschah zum Beispiel bei Fußball-Europa- und Weltmeisterschaften sowie im Vorfeld der G8-Gipfel in Genua 2001 und Heiligendamm 2007. Auch wĂ€hrend des G7-Gipfels auf Schloss Elmau (Bayern) wurden vom 26. Mai bis 15. Juni 2015 Kontrollen an bundesdeutschen Grenzen durchgefĂŒhrt, vor allem bei der Einreise aus Österreich und Tschechien.cite-ref-6[6] In diesem Zeitraum wurden insgesamt 362.275 Reisende ĂŒberprĂŒft. Es wurden unter anderem 10.555 VerstĂ¶ĂŸe gegen das Aufenthaltsgesetz, 237 VerstĂ¶ĂŸe gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz und 151 Urkundendelikte festgestellt. Außerdem gab es 1.056 Personen-Fahndungstreffer – davon 135 Personen mit offenen Haftbefehlen.cite-ref-7[7] Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sprach in diesem Zusammenhang davon, die Ergebnisse der Grenzkontrollen genau zu analysieren und die Frage nach Grenzkontrollen danach neu bewerten zu wollen.cite-ref-8[8]cite-ref-9[9]

Siehe auch

:

Schengener Grenzkodex

Zollkontrollen

Nicht weggefallen sind im Schengen-Gebiet die Zollkontrollen. Wer aus einem Schengen-Staat in einen anderen Schengen-Staat einreist, der nicht Mitglied der EuropĂ€ischen Zollunion ist, hat die mitgefĂŒhrten Waren am Zoll zu deklarieren, wenn diese nicht innerhalb der Freigrenze des Einreisestaates liegen. An den GrenzĂŒbergĂ€ngen werden Reisende durch das Zollpersonal oder einen Aushang auf die in diesen Staaten geltenden Freigrenzen hingewiesen.

FĂŒhren Reisende Waren mit sich, die nicht innerhalb der dort geltenden Freigrenzen liegen, und finden sie keinen Zollbeamten vor, haben sie die mitgefĂŒhrten Waren je nach Schengen-Staat schriftlich zu deklarieren und das SchriftstĂŒck in einen hierfĂŒr vorgesehenen Briefkasten an der Grenze einzuwerfen (Prinzip der Selbstdeklaration (Schweizer Zollgebiet)).cite-ref-10[10] Dies gilt auch, wenn die Reisenden nur durch diese LĂ€nder durchreisen. Die Nichtbeachtung des Prinzips der Selbstdeklaration wird in diesen LĂ€ndern auch in FĂ€llen der Durchreise als Zollvergehen bestraft.

Bei den Staaten, die zum Schengen-Raum, jedoch aber nicht zur EuropĂ€ischen Zollunion gehören, handelt es sich um die vier EFTA-Mitgliedstaaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Die letzten drei sind Mitgliedstaaten des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums, so dass zwischen ihnen und der EU freier Warenverkehr gilt. Allerdings haben die EWR-Mitglieder gegenĂŒber DrittlĂ€ndern jeweils eigene Außenzölle. Daher finden an den GrenzĂŒbergĂ€ngen zwar Kontrollen statt, um zu verhindern, dass Waren jeweils in das Land mit den niedrigsten Außenzöllen importiert und von dort in andere EWR-Mitgliedstaaten mit höheren Außenzöllen weiterverschafft werden, formal sind dies aber primĂ€r nur Warenkontrollen. Dabei kann aber gleich eine Vorselektion zur Personenkontrolle vorgenommen werden.

Teilnehmer am Abkommen

Einzelne Regelungen und Voraussetzungen zur Teilnahme

Die Frage, ob ein Staat ein Schengenstaat ist, ist nicht immer einfach zu beantworten. Das Schengenrecht ist durch verschiedene nationale Sonderregelungen inzwischen derart zersplittert, dass zuerst definiert werden muss, was einen Schengenstaat kennzeichnet. Da sich dieser Artikel ausschließlich mit den grenzbezogenen Regelungen befasst, jedoch nicht mit den wesentlich umfangreicheren ergĂ€nzenden und Ausgleichsmaßnahmen (Reiserechte fĂŒr DrittauslĂ€nder, einheitliche Visumerteilung und gegenseitige Anerkennung, justizielle Zusammenarbeit und Doppelbestrafungsverbot, BekĂ€mpfung der SchleusungskriminalitĂ€t, des illegalen Waffen- und Drogenhandels oder Verhinderung des Missbrauchs des Rechtes auf Asyl usw.), ist es angezeigt, den Schengenstaat auch danach zu bestimmen, inwieweit fĂŒr diesen die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen und der einheitliche Außengrenzkontrollstandard verbindlich sind. Das Ergebnis dieser Betrachtung umfasst jedoch ohnehin alle Staaten, fĂŒr die das gesamte und nicht nur geringe Teile des Schengenrechts bindend sind.

Der Beitritt zum Schengener Abkommen erfolgte auf unterschiedliche Weise, anfangs durch Unterzeichnung und Ratifizierung der Schengener Abkommen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam erfolgt die Aufnahme in die Schengener Zusammenarbeit automatisch mit dem Beitritt zur EuropĂ€ischen Union. Somit ist das gesamte Schengenrecht in jedem Mitgliedstaat ab Beitrittsdatum bindendes Recht. Die Bestimmungen ĂŒber den Wegfall der Binnengrenzkontrollen, die einheitliche Visumerteilung und Visumanerkennung sowie das SIS stehen aber unter einem gesonderten Anwendungsvorbehalt.

Beim Schengener Abkommen erfolgen nĂ€mlich das formale Inkrafttreten des multilateralen Vertrages (nach Ratifikation durch alle Unterzeichnerstaaten) und die vollstĂ€ndige Inkraftsetzung mit der faktischen Abschaffung der Grenzkontrollen nicht zeitgleich. Die Grenzkontrollen können in einem Land erst dann abgeschafft werden, wenn durch eine Evaluation der Ausgleichsmaßnahmen durch die bereits teilnehmenden Staaten festgestellt wird, dass der Außengrenzkontrollstandard erfĂŒllt wird und das Schengener Informationssystem problemlos arbeitet.

Bei der ÜberfĂŒhrung des Schengenrechts in das EU-Recht hat Irland (sowie das ehemalige EU-Mitglied Großbritannien) Ausnahmeklauseln durchgesetzt, wonach das Schengenrecht bis auf geringe Ausnahmen auf den Staat so lange keine Anwendung findet, bis dieser einen gesonderten Anwendungsantrag stellt. So lange handelt es sich bei dem Staat nicht um einen Schengen-Staat. Auch DĂ€nemark hat eine Ausnahmeklausel durchgesetzt. Danach gilt das Schengenrecht zwar in DĂ€nemark, jedoch nicht als Teil des Gemeinschaftsrechtes, sondern nur auf völkerrechtlicher Basis. FĂŒr den Rechtsanwender macht diese Konstruktion jedoch keinen relevanten Unterschied.

Da die Staaten der EuropĂ€ischen Freihandelszone (EFTA) faktisch zum gemeinsamen Binnenmarkt gehören, liegt auch deren Assoziation mit dem Schengenrecht im beiderseitigen Interesse. Gleichzeitig ist jedoch eine Assoziation zum europĂ€ischen Asylrecht (Dublin-Prozess) erforderlich. Somit sind 29 LĂ€nder dem Schengener Abkommen beigetreten: alle Mitgliedstaaten der EU (ausschließlich Irlands) sowie die assoziierten Staaten Norwegen, Island und die Schweiz.

Liechtenstein war in einer Sonderstellung, da der Beitritt Liechtensteins zum Schengener Abkommen erst rund drei Jahre nach dem Beitritt der Schweiz wirksam wurde. In der Zwischenzeit gab es zwar keine Grenzkontrollen an der Schengen-Außengrenze zwischen der Schweiz und Liechtenstein, jedoch wurde diese Grenze vorĂŒbergehend mit Kameras und Streifen der Schweizer Grenzwacht kontrolliert. Diese Grenze war zuvor vollstĂ€ndig unkontrolliert, da sie keine Grenze des Schweizer Zollgebiets darstellte (und auch heute nicht darstellt) und die Schweizer Grenzwacht fĂŒr beide Seiten zustĂ€ndig war und ist.cite-ref-11[11]

Rechtlich akkurat sollte auf den Begriff Schengenstaaten verzichtet werden: Es gibt Vollanwenderstaaten, die das gesamte Schengenrecht tatsĂ€chlich anwenden, Teilanwenderstaaten (zurzeit nur die Republik Zypern), fĂŒr die das gesamte Recht bindend ist, die jedoch einen geringen Teil des Schengenrechts noch nicht anwenden, und Irland, das nur einen Randbereich des Schengenrechts anwendet.

ZusĂ€tzlich zu den Unterzeichnerstaaten gehören vier weitere Kleinstaaten (Andorra, San Marino, Monaco, Vatikanstadt) aufgrund besonderer Beziehungen zu einem oder mehreren Unterzeichnerstaaten faktisch zum einheitlichen Schengengebiet ohne Grenzkontrollen. Diese Staaten können jedoch weder einheitliche Visa ausstellen, noch haben sie zum Beispiel Zugriff auf das Schengener Informationssystem. Bei diesen Staaten handelt es sich nicht um Schengenstaaten, da diese an das Schengenrecht nicht gebunden sind, wenngleich sie Teile des Schengenrechts auch in das nationale Recht ĂŒbernommen haben können.

Zum Schengengebiet gehört grundsĂ€tzlich nur das europĂ€ische Territorium der Mitgliedstaaten. FĂŒr bestimmte Gebiete in Nordafrika, im Atlantik und den Überseegebieten gibt es Sonderregelungen.

Liste der Teilnehmer sowie weitere davon betroffene Gebiete

Die Tabelle dient der Übersicht ĂŒber die Teilnehmer am Schengen-Raum sowie indirekt (infolge „Schengen-Grenzen“) davon betroffene Gebiete (auch wenn genannte Gebiete nicht direkt Schengen-Mitglieder sind).

| Staat | Beitritt zum Abkommen durch Ratifizierung bzw. durch Beitritt zur EU | Wegfall der Grenzkontrollen (zukĂŒnftige Ereignisse kursiv) | VorĂŒbergehende WiedereinfĂŒhrung der Grenzkontrollen (noch laufende und bevorstehende Kontrollen in fetter Schrift) | Anmerkungen |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland Deutschland | 19. Juni 1990 | 26. MĂ€rz 1995 | WĂ€hrend des G8-Gipfels in Köln 1999 . Vor und wĂ€hrend der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 . WĂ€hrend des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 . Vor und wĂ€hrend des NATO-Gipfels 2009. [ 12 ] Vor und wĂ€hrend des G7-Gipfels auf Schloss Elmau 2015 . Seit dem 13. September 2015 bis auf weiteres an der österreichischen Grenze im Rahmen der FlĂŒchtlingskrise in Europa 2015 [ 13 ] , spĂ€ter (Stand MĂ€rz 2024) aus gleichem Grund auch an den Grenzen zur Schweiz, zu Tschechien und Polen [ 14 ] [ 15 ] [ 16 ] ; ab 16. September 2024 auch an allen anderen Grenzen bis voraussichtlich September 2025. [ 17 ] [ 18 ] Von 12. Juni bis zum 11. Juli 2017 an allen Grenzen aufgrund des G20-Gipfels in Hamburg . [ 19 ] [ 20 ] Vom 14. Februar bis 14. April 2021 an der österreichischen und tschechischen Grenze aufgrund der Einstufung als Virusvarianten-Gebiete wĂ€hrend der COVID-19-Pandemie (vgl. aber oben die weiter wegen der FlĂŒchtlingskrise bestehenden Kontrollen an der österreichischen Grenze). [ 21 ] [ 22 ] Vom 13. Juni bis 3. Juli 2022 wegen des G7-Gipfel auf Schloss Elmau 2022 . [ 23 ] An allen Grenzen vor und wĂ€hrend der Fußball-Europameisterschaft 2024 sowie danach bis zum 19. Juli 2024. [ 24 ] [ 25 ] [ 26 ] [ 27 ] An der Grenze zu Frankreich wĂ€hrend der Olympischen Sommerspiele 2024 . [ 26 ] | Seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 ( Wiedervereinigung ) findet das Schengener Abkommen auch Anwendung auf das ehemalige Gebiet der DDR und Berlin . |
| Frankreich Frankreich | 19. Juni 1990 | 26. MĂ€rz 1995 | Vom 20. MĂ€rz bis 5. April 2009 anlĂ€sslich des NATO-Gipfels. [ 28 ] Vom 13. November 2015 an wegen der TerroranschlĂ€ge in Paris bis 2021. [ 29 ] Seit 1. Mai 2024 wegen der Olympischen Sommerspiele 2024 ; [ 30 ] Kontrollen wurden bis auf weiteres verlĂ€ngert. [ 31 ] | Ohne Überseegebiete . |
| Belgien Belgien | 19. Juni 1990 | 26. MĂ€rz 1995 | Vom 10. bis 30. Januar 2000 anlĂ€sslich einer Amnestie fĂŒr Personen ohne Aufenthaltserlaubnis. Vor und wĂ€hrend der Fußball-Europameisterschaft 2000 . | |
| Niederlande Niederlande | 19. Juni 1990 | 26. MĂ€rz 1995 | Vor und wĂ€hrend der Fußball-Europameisterschaft 2000 . Vom 9. Dezember 2024 bis voraussichtlich 8. Juni 2025. [ 32 ] | Ohne die besonderen Gemeinden Bonaire , Saba und Sint Eustatius sowie die autonomen LĂ€nder Aruba , Curaçao und Sint Maarten . |
| Luxemburg Luxemburg | 19. Juni 1990 | 26. MĂ€rz 1995 | | |
| Spanien Spanien | 25. Juni 1991 | 26. MĂ€rz 1995 | | Mit den Kanarischen Inseln und den Plazas de soberanĂ­a vor Afrika. Die Gebiete Ceuta und Melilla in Nordafrika haben einen Sonderstatus. |
| Portugal Portugal | 25. Juni 1991 | 26. MĂ€rz 1995 | Vor und wĂ€hrend der Fußball-Europameisterschaft 2004 . | Inklusive Madeira und Azoren . |
| Italien Italien | 17. November 1990 | 1. April 1998 [ 33 ] | Vor und wÀhrend des G8-Gipfels in Genua 2001 . | |
| Osterreich Österreich | 28. April 1995 | 1. April 1998 [ 34 ] | Vor und wĂ€hrend der Fußball-Europameisterschaft 2008 . Vor und wĂ€hrend der Tagung des Weltwirtschaftsforums im Juni 2011. [ 35 ] Seit 16. September 2015 im Rahmen der FlĂŒchtlingskrise in Europa 2015 . [ 36 ] | |
| Griechenland Griechenland | 6. November 1992 | 26. MĂ€rz 2000 | | Formales Inkrafttreten schon 1997, wegen Sicherheitsbedenken anderer EU-LĂ€nder vollstĂ€ndige Inkraftsetzung erst 2000. Keine Geltung fĂŒr die autonome Mönchsrepublik Athos . |
| Danemark DĂ€nemark | 19. Dezember 1996 | 25. MĂ€rz 2001 | Von Januar 2016 bis August 2023 an der Grenze zu Deutschland. [ 37 ] [ 38 ] Stichprobenweise Kontrollen lt. Meldung vom 4. Januar 2016 im Rahmen der FlĂŒchtlingskrise und als Folge von Komplikationen durch zeitgleiche schwedische Grenzkontrollen an der dĂ€nisch-schwedischen Grenze. [ 39 ] | Die teilautonomen Gebiete Grönland und FĂ€röer sind dem Abkommen nicht beigetreten. Die bereits durch die Nordische Passunion abgeschafften Grenzkontrollen bleiben jedoch aufgehoben. |
| Schweden Schweden | 19. Dezember 1996 | 25. MĂ€rz 2001 | Seit 12. November 2015 im Rahmen der FlĂŒchtlingskrise in Europa 2015 bei den Zug- und Autotrassen auf der ÖresundbrĂŒcke sowie den FĂ€hrverbindungen in SĂŒdschweden. [ 40 ] | |
| Finnland Finnland | 19. Dezember 1996 | 25. MĂ€rz 2001 | | |
| Norwegen Norwegen | 19. Dezember 1996 | 25. MĂ€rz 2001 | | Kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens. Das Abkommen gilt nicht fĂŒr Spitzbergen , dort findet jedoch ohnehin keinerlei Grenzkontrolle statt. |
| Island Island | 19. Dezember 1996 | 25. MĂ€rz 2001 | | Kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens. |
| Polen Polen | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007 | Vor und wĂ€hrend der Fußball-Europameisterschaft 2012 . Vom 8. bis 23. November 2013 wegen der UN-Klimakonferenz in Warschau . Vom 7. Juli bis zum 2. August 2016 aus Anlass des NATO-Gipfels und des Besuchs des Papstes wĂ€hrend des Weltjugendtages 2016 . [ 41 ] Ab 7. Juli 2025 Kontrollen zu Litauen und Deutschland zur EindĂ€mmung illegaler Migration bzw. als Reaktion auf deutsche Kontrollen. [ 42 ] | |
| Tschechien Tschechien | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007 | | |
| Slowakei Slowakei | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007 | | |
| Ungarn Ungarn | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007 | | |
| Slowenien Slowenien | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007 | | |
| Litauen Litauen | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007 | | |
| Lettland Lettland | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007 | | |
| Estland Estland | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007 | | |
| Malta Malta | 1. Mai 2004 | 21. Dezember 2007 | | Malta bietet als einziges Land der Union seine StaatsbĂŒrgerschaft und damit freien Zugang zum Schengenraum zum Verkauf an. [ 43 ] |
| Schweiz Schweiz | 26. Oktober 2004 | 12. Dezember 2008 auf FlughÀfen am 29. MÀrz 2009 | | Kein EU-Mitglied. VollstÀndige Inkraftsetzung des gesamten Schengenrechts. Da die Schweiz keine Zollunion mit der EU eingegangen ist, bleiben Warenkontrollen an der Grenze trotz Wegfalls der Personenkontrollen zulÀssig. |
| Liechtenstein Liechtenstein | 1. MĂ€rz 2008 | 19. Dezember 2011 | | Kein EU-Mitglied, aber EWR -Mitglied, Zollunion mit der Schweiz , Warenkontrollen an der Grenze zu Österreich durch die Schweizer Grenzwacht . VollstĂ€ndige Inkraftsetzung des gesamten Schengenrechts. Da die Schweiz keine Zollunion mit der EU eingegangen ist, bleiben Warenkontrollen trotz Wegfalls der Personenkontrollen zulĂ€ssig. Kein Flughafen, nur Heliport ; keine Einreise aus der Luft von außerhalb anderer Schengenstaaten. |
| Kroatien Kroatien | 1. Juli 2013 | 1. Januar 2023, auf FlughÀfen seit 26. MÀrz 2023 | | |
| Bulgarien Bulgarien | 1. Januar 2007 | Luft- und Seegrenzen: 31. MĂ€rz 2024, Landgrenzen: 1. Januar 2025 | | |
| RumÀnien RumÀnien | 1. Januar 2007 | Luft- und Seegrenzen: 31. MÀrz 2024, Landgrenzen: 1. Januar 2025 | | |
| Zypern Republik Zypern | 1. Mai 2004 | nicht vor Lösung des Zypernkonflikts | | Wendet den Schengen-Acquis ( Schengen-Besitzstand ) bislang nur teilweise an. Erteilt dementsprechend noch keine einheitlichen Schengen-Visa . [ 44 ] Bestimmungen ĂŒber die Außengrenze sind bereits in Kraft; Demarkationslinie zu Nordzypern hat Sonderstatus. Der Status von Nordzypern ist unklar (faktisch kein Schengengebiet). |
| Gibraltar Gibraltar | — | — | | Sonderregelung: Da infolge des Brexit die Grenze zwischen Spanien und Gibraltar zur EU-Außengrenze wurde, haben Spanien und das Vereinigte Königreich bis zu einer vertraglichen Regelung ein provisorisches Regime vereinbart, um strenge Grenzkontrollen zu vermeiden. [ 45 ] [ 46 ] [ 47 ] [ 48 ] [ 49 ] |
| Nordirland Nordirland | — | — | | Sonderregelung außerhalb der Schengener Abkommens: Um die Vereinbarungen des Karfreitagsabkommens nicht zu verletzen (und den Nordirlandkonflikt nicht neu aufflammen zu lassen), wurde eine spezielle Regelung ( Backstop ) vereinbart. |
| Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich | — | — | | EingeschrĂ€nkte Teilnahme, seit dem Brexit kein EU-Mitglied mehr; nur justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, kein Wegfall der Grenzkontrollen. Stattdessen Common Travel Area mit Irland. |
| Irland Irland | — | — | | EingeschrĂ€nkte Teilnahme; nur justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, kein Wegfall der Grenzkontrollen (siehe auch Common Travel Area ). |
| Andorra Andorra | — | | | Kein Mitgliedstaat, zu den Nachbarstaaten Frankreich und Spanien bestehen intensive Zollkontrollen. Andorranische Aufenthaltstitel berechtigen nicht zum Transit durch die Schengenstaaten. Kein Flughafen und somit keine Einreisemöglichkeit mit dem Flugzeug |
| Monaco Monaco | — | | | Kein Mitgliedstaat, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Frankreich. Bestimmte monegassische Aufenthaltstitel berechtigen zur Inanspruchnahme von Reiserechten in den Schengenstaaten. Französische Behörden fĂŒhren Passkontrollen am Hafen in Monaco durch. Kein Flughafen und somit keine Einreisemöglichkeit mit dem Flugzeug. |
| San Marino San Marino | — | | | Kein Mitgliedstaat, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien. Kein Flughafen und somit keine Einreisemöglichkeit mit dem Flugzeug. |
| Vatikanstadt Vatikanstadt | — | | | Kein Schengenstaat, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien. Kein Flughafen und somit keine Einreisemöglichkeit mit dem Flugzeug. Es besteht jedoch ein Hubschrauberlandeplatz in den vatikanischen GĂ€rten, der aber eigentlich nur dem Papst und seinen Mitreisenden zur VerfĂŒgung steht. |
| ï»ż Vertragsstaat, der das Abkommen bereits implementiert ï»ż Vertragsstaat, in dem nur die Bestimmungen ĂŒber die Außengrenze angewendet werden, die vollstĂ€ndige Inkraftsetzung erfolgt durch gesonderten Beschluss des Rates JI der EU ï»ż Sonderregelungen ï»ż Staat, der nur bestimmte Regelungen des Schengenrechts ausnahmsweise anwendet ï»ż Nicht-Vertragsstaat, der vollstĂ€ndig im Schengengebiet gelegen ist und zu dem keine Außengrenzkontrollen nach dem Schengener Grenzkodex stattfinden | ï»ż Vertragsstaat, der das Abkommen bereits implementiert ï»ż Vertragsstaat, in dem nur die Bestimmungen ĂŒber die Außengrenze angewendet werden, die vollstĂ€ndige Inkraftsetzung erfolgt durch gesonderten Beschluss des Rates JI der EU ï»ż Sonderregelungen ï»ż Staat, der nur bestimmte Regelungen des Schengenrechts ausnahmsweise anwendet ï»ż Nicht-Vertragsstaat, der vollstĂ€ndig im Schengengebiet gelegen ist und zu dem keine Außengrenzkontrollen nach dem Schengener Grenzkodex stattfinden | ï»ż Vertragsstaat, der das Abkommen bereits implementiert ï»ż Vertragsstaat, in dem nur die Bestimmungen ĂŒber die Außengrenze angewendet werden, die vollstĂ€ndige Inkraftsetzung erfolgt durch gesonderten Beschluss des Rates JI der EU ï»ż Sonderregelungen ï»ż Staat, der nur bestimmte Regelungen des Schengenrechts ausnahmsweise anwendet ï»ż Nicht-Vertragsstaat, der vollstĂ€ndig im Schengengebiet gelegen ist und zu dem keine Außengrenzkontrollen nach dem Schengener Grenzkodex stattfinden | ï»ż Vertragsstaat, der das Abkommen bereits implementiert ï»ż Vertragsstaat, in dem nur die Bestimmungen ĂŒber die Außengrenze angewendet werden, die vollstĂ€ndige Inkraftsetzung erfolgt durch gesonderten Beschluss des Rates JI der EU ï»ż Sonderregelungen ï»ż Staat, der nur bestimmte Regelungen des Schengenrechts ausnahmsweise anwendet ï»ż Nicht-Vertragsstaat, der vollstĂ€ndig im Schengengebiet gelegen ist und zu dem keine Außengrenzkontrollen nach dem Schengener Grenzkodex stattfinden | ï»ż Vertragsstaat, der das Abkommen bereits implementiert ï»ż Vertragsstaat, in dem nur die Bestimmungen ĂŒber die Außengrenze angewendet werden, die vollstĂ€ndige Inkraftsetzung erfolgt durch gesonderten Beschluss des Rates JI der EU ï»ż Sonderregelungen ï»ż Staat, der nur bestimmte Regelungen des Schengenrechts ausnahmsweise anwendet ï»ż Nicht-Vertragsstaat, der vollstĂ€ndig im Schengengebiet gelegen ist und zu dem keine Außengrenzkontrollen nach dem Schengener Grenzkodex stattfinden |

VorĂŒbergehende EinfĂŒhrung der Grenzkontrollen

Die Vertragsstaaten können nach Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodex temporĂ€re Grenzkontrollen wieder einfĂŒhren. DafĂŒr ist eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit Voraussetzung.cite-ref-50[50] Dies kann unter anderem bei großen Sportveranstaltungen, wie den Olympischen Spielen in Paris, der Fall sein. Die Maßnahmen mĂŒssen auf maximal 6 Monate beschrĂ€nkt sein und eine EinfĂŒhrung von Grenzkontrollen muss der EuropĂ€ischen Kommission umgehend mitgeteilt werden. Die EuropĂ€ische Kommission darf diese Maßnahmen kritisieren, jedoch nicht aufheben.cite-ref-51[51]

Geschichte

Schengener Übereinkommen

→

Hauptartikel

:

Schengener Übereinkommen von 1985

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Vertreter der fĂŒnf EG-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg im deutsch-französisch-luxemburgischen DreilĂ€ndereck auf dem am Ufer der Obermosel in der Ortschaft Schengen ankernden Fahrgastschiffs Princesse Marie-Astrid das Schengener Übereinkommen (mittlerweile informell auch oft als Schengen I bezeichnet). FĂŒr dieses historische Ereignis wurde Schengen ausgewĂ€hlt, da es gemeinsam mit seinen Nachbargemeinden Perl (Deutschland) und Apach (Frankreich) einen Knotenpunkt in der Mitte Europas bildet. Es handelt sich hierbei um das „DreilĂ€ndereck“ zwischen den Beneluxstaaten (seit 1969 keine Grenzkontrollen mehr), Frankreich und Deutschland, mithin in gewissem Sinne zwischen allen Erstunterzeichnern.

Da die Mosel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg als Kondominium der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg gemeinsam verwaltet wird, kann die Signatur des Übereinkommens auf der Mosel nicht in Schengen stattgefunden haben, sondern allenfalls in Schengen und Perl. Das Abkommen mĂŒsste also Schengen-Perler Übereinkommen heißen.

An der Übereinkunft waren nur fĂŒnf der damals zehn EG-Staaten beteiligt; sie stellt daher ein frĂŒhes Beispiel der verstĂ€rkten Zusammenarbeit dar. Das war ein weiterer wichtiger Rechtsfortschritt, die frĂŒher zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden „Außengrenzen“ formell und materiell zu „Binnengrenzen“ umzuwandeln. Gleichzeitig wurde das verfassungsmĂ€ĂŸige Recht auf FreizĂŒgigkeit und Aufenthaltsfreiheit von Personen im Binnenmarkt (Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag 1992) vorbereitet, das heute förmliches Grundrecht gemĂ€ĂŸ der 2009 in Kraft getretenen „Charta der Grundrechte der EU“ ist (Art. 45).

Schengener DurchfĂŒhrungsĂŒbereinkommen

Am 19. Juni 1990 unterzeichneten die oben genannten LĂ€nder dann das Schengener DurchfĂŒhrungsĂŒbereinkommen (KĂŒrzel: SDÜ; informell auch oft als Schengen IIcite-ref-dhm-de-52-0[52] bezeichnet), in dem die konkreten Verfahren der gesetzlichen und technischen Umsetzung des Übereinkommens festgelegt sind. In den neuen BundeslĂ€ndern trat das Abkommen mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 automatisch in Kraft.

Integration in EU-Recht

→

Hauptartikel

:

Schengen-Besitzstand

Im Vertrag von Amsterdam (2. Oktober 1997) wurde festgelegt, die Schengener Abkommen in das EU-Recht zu integrieren. Diese Änderung ist am 1. Mai 1999 in Kraft getreten. Die Details der Einbeziehung der Schengener Abkommen sowie der darauf aufbauenden BeschlĂŒsse (offiziell des „Schengen-Besitzstandes“) regelt das dem Vertrag von Amsterdam beigefĂŒgte Schengen-Protokoll.cite-ref-53[53]cite-ref-54[54] Die Einbeziehung der Schengener Abkommen hat zur Folge, dass die Regelungen des Schengen-Besitzstandes auch fĂŒr alle der EuropĂ€ischen Union neu beitretenden Mitgliedstaaten gelten. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich (gehörte bis zum Brexit zur EU) und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und fĂŒhren weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Allerdings wehrten sich diese LĂ€nder anders als beim völkerrechtlichen Abschluss der Schengener Abkommen nicht mehr gegen die Integration des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der EU.

Siehe auch

:

Vorgezogene Grenzkontrollen am Ärmelkanal

Seither sind die Organe der EU fĂŒr die Fortentwicklung des Schengener Rechts verantwortlich, ohne dass dieses notwendigerweise in allen Mitgliedstaaten gilt. Dies ist eine Sonderform der Ungleichzeitigkeit innerhalb der EU nach dem Vorbild der WĂ€hrungsunion. Sein erstes Urteil zur Auslegung des Schengener Rechts sprach der EuropĂ€ische Gerichtshof im Jahr 2003 ĂŒber den Schutz vor Doppelbestrafung innerhalb der EU.cite-ref-55[55]

Aufgrund der Einbeziehung des Schengener Abkommens in den Rechtsrahmen der EuropĂ€ischen Union gelten die Schengener Abkommen nicht mehr als völkerrechtliche VertrĂ€ge zwischen den Mitgliedstaaten, sondern wie Rechtsakte der EuropĂ€ischen Union. Daher konnte die EuropĂ€ische Union mittlerweile große Teile des Schengener DurchfĂŒhrungsĂŒbereinkommens aufheben und durch EU-Verordnungen ersetzen, wie den Schengener Grenzkodex.

Implementierung des Schengen-Besitzstandes in den 2004 beigetretenen EU-LĂ€ndern

Am 21. Dezember 2007 wurden die Land- und Seegrenzen in Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn geöffnet. Der Schengen-Raum wurde damit rund 3,6 Millionen Quadratkilometer groß, in denen rund 400 Millionen EuropĂ€er leben.cite-ref-56[56] Die Grenzkontrollen an FlughĂ€fen wurden mit dem Flugplanwechsel am 30. MĂ€rz 2008 umgestellt. Die Grenzöffnungen in den neuen EU-LĂ€ndern waren ursprĂŒnglich an die Fertigstellung des neuen Schengener Informationssystems II (zusĂ€tzliche Speicherung von Biometriedaten, FingerabdrĂŒcken und Lichtbildern; Erweiterung der Fahndungsmöglichkeiten) gekoppelt. Aufgrund erheblicher technischer Probleme einigten sich die EU-Justiz- und Innenminister darauf, als Zwischenlösung das alte Netzwerk zur lĂ€nderĂŒbergreifenden Polizeizusammenarbeit aufzurĂŒsten (SISone4all).

Beitritt der Schweiz

Am 19. Mai 2004 teilte die EuropĂ€ische Kommission nach einem GesprĂ€ch mit Schweizer Regierungsvertretern mit, dass die Schweiz Ende 2006 oder Anfang 2007 dem Schengen-Raum beitreten werde. Die Schweiz unterzeichnete das Abkommen zur Einbeziehung in den Schengen-Raum am 26. Oktober 2004. Mit einem Referendum (Volksentscheid) hatte die Schweizer Bevölkerung Gelegenheit, ĂŒber Annahme oder Ablehnung zu entscheiden. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung fĂŒr die Annahme des Abkommens. GrĂ¶ĂŸte UnterstĂŒtzung fand die Vorlage in den Kantonen Neuenburg (70,94 Prozent) und Waadt (67,55 Prozent). Dagegen votierte in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (31,49 Prozent), Tessin und Schwyz (beide 38,08 Prozent) nur eine Minderheit fĂŒr das Abkommen. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erfolgte am 20. MĂ€rz 2006.cite-ref-57[57]

Das Abkommen trat am 1. MĂ€rz 2008 in Kraft und wurde am 12. Dezember 2008 nach Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme an den Landesgrenzen umgesetztcite-ref-58[58] – an den FlughĂ€fen wird es erst seit dem 29. MĂ€rz 2009 umgesetzt. Schon vor Ende 2008 waren Personenkontrollen sukzessive abgebaut und die Grenze in einem 30-km-Streifen stichprobenartig kontrolliert worden, wie es an einer Schengen-Binnengrenze vorgesehen ist.

Mit der durch die Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 besiegelten Teilnahme der Schweiz am Schengen-Raum entfĂ€llt auch hier die Visumspflicht. Dies ist fĂŒr die 21 Prozent AuslĂ€nder aus Nicht-EU- bzw. den meisten nicht-europĂ€ischen Staaten mit stĂ€ndigem Wohnsitz in der Schweiz von Bedeutung, da viele beim kurzen GrenzĂŒbertritt beispielsweise nach Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien ein Visum (außer zum Zwecke des Transits) brauchten und einen solchen Übertritt lange im Voraus planen mussten. Diese Personengruppe benötigt nun kein Visum mehr.

Die Schweiz, fĂŒr die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten, wendet den Schengen-Besitzstand seitdem – Ă€hnlich wie Norwegen und Island – ohne EU-Mitgliedschaft an. Sie ist weiterhin nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die großen ZollĂ€mter besetzt sein werden, um den Warenverkehr zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Zollkontrollen sind auch weiterhin (stichprobenartige) Personenkontrollen möglich.

Beitritt Liechtensteins

Liechtenstein ist seit 1923 mit der Schweiz ĂŒber ein Zollanschlussabkommen verbunden. Zusammen mit anderen Vereinbarungen gab es an der Grenze zur Schweiz weder Personen- noch GĂŒterkontrollen. Daher war geplant, dass mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum auch Liechtenstein dem Schengen-Raum beitritt. Liechtenstein hat dazu am 28. Februar 2008 ein Assoziationsabkommen unterzeichnet, alle erforderlichen Gesetzanpassungen wurden im Herbst 2008 durchgefĂŒhrt und die Liechtensteiner Regierung hinterlegte am 14. Januar 2009 eine offizielle RatifikationserklĂ€rung. Die Liechtensteiner Regierung ging anschließend davon aus, dass nach den notwendigen technischen, organisatorischen und personellen Vorbereitungen eine Inkraftsetzung per Ende 2009 erfolgen könnte.cite-ref-59[59]

Mit Inkraftsetzen der Schengener Regelungen durch die Schweiz am 12. Dezember 2008 entstand formal eine Außengrenze des Schengen-Raums an einer infolge der Zollunion bisher gĂ€nzlich unkontrollierten Grenze. Bis zum Beitritt Liechtensteins wurde an der Grenze zwischen der Schweiz und Liechtenstein, wo eine neue Schengen-Außengrenze verlief, die GrenzĂŒberwachung verstĂ€rkt. Da Liechtenstein nur auf dem Landweg und ĂŒber einen Heliport – und damit nur aus Schengen-Staaten – erreichbar ist, wurde auf die Einrichtung von neuen Grenzkontrollstellen an der Grenze zur Schweiz verzichtet. Stattdessen wurden die Übergangsstellen (u. a. alle RheinbrĂŒcken) mit Kameras ausgerĂŒstet.cite-ref-60[60]cite-ref-61[61] FĂŒr den einzigen Außenzugang ĂŒber den Heliport Balzers wurden FlĂŒge in und aus Nicht-Schengen-Staaten verboten, sodass die Migrationspolitik der EU nicht beeintrĂ€chtigt wird.cite-ref-62[62]

Eine Vollmitgliedschaft Liechtensteins und damit der Wegfall der Schengen-Außengrenze wurde lange von Schweden und Deutschland blockiert. Schweden hatte die Zustimmung an den Abschluss eines BetrugsbekĂ€mpfungs- bzw. Steuerinformationsabkommens geknĂŒpft.cite-ref-63[63] Ähnliche Bedenken zur Steuerhinterziehung gab es in Deutschland.

Am 15. Februar 2011 stimmte das EuropĂ€ische Parlament dem vollen Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum zu.cite-ref-64[64] Nach dem positiven Ausgang einer Evaluierungsphasecite-ref-65[65] und der Zustimmung des zustĂ€ndigen Ministerrates erfolgte der Vollbeitritt per 19. Dezember 2011. Wie in der Schweiz bleiben die Zollkontrollen an der Grenze zu Österreich jedoch bestehen.

Debatte ab 2011/2012 und Reformen zu Kontrollen an den Binnengrenzen

Infolge der Proteste in der arabischen Welt 2010–2011 erreichten ĂŒber 20.000 FlĂŒchtlinge ĂŒber das Mittelmeer Italien.cite-ref-66[66] Da nach der Dublin-II-Verordnung jeweils der Staat, in dem ein FlĂŒchtling zum ersten Mal in die EU einreist, allein fĂŒr dessen Versorgung und die Behandlung möglicher AsylantrĂ€ge verantwortlich ist, sah sich die italienische Regierung ĂŒberfordert. Da jedoch die anderen EU-Staaten nicht bereit waren, einen Teil der FlĂŒchtlinge aufzunehmen, begann die italienische Regierung Touristenvisa an FlĂŒchtlinge auszugeben, die sich damit im ganzen Schengengebiet frei hĂ€tten bewegen können.cite-ref-67[67] Daraufhin erklĂ€rte Frankreich eine zeitweilige WiedereinfĂŒhrung von Kontrollen an der Grenze zu Italien. Silvio Berlusconi (italienischer Premierminister bis November 2011) und der französische StaatsprĂ€sident Nicolas Sarkozy legten den Konflikt Ende April 2011 bei einem Treffen bei und forderten gemeinsam eine Reform der Vorschriften des Schengen-Besitzstandes, durch die die WiedereinfĂŒhrung von Grenzkontrollen erleichtert werden solle. Andere Regierungsvertreter, darunter der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, schlossen sich dieser Forderung an.cite-ref-68[68]

Kurz darauf beschloss die dĂ€nische Regierung auf DrĂ€ngen der rechtspopulistischen Dansk Folkeparti die WiedereinfĂŒhrung permanenter Kontrollen an den dĂ€nischen Grenzen, mit der BegrĂŒndung, so die Einreise von FlĂŒchtlingen und Kriminellen aus anderen europĂ€ischen LĂ€ndern verhindern zu wollen.cite-ref-69[69] Diese Grenzkontrollen sollten laut dĂ€nischer Regierung nicht gegen das Schengener Abkommen verstoßen, da sie nur von Zöllnern durchgefĂŒhrt wĂŒrden.cite-ref-70[70] Die Maßnahme stieß insbesondere im Nachbarstaat Schweden sowie im EuropĂ€ischen Parlament auf scharfe Kritik; die EuropĂ€ische Kommission kĂŒndigte eine ÜberprĂŒfung an.cite-ref-standard110512-71-0[71] Nach einem Regierungswechsel in DĂ€nemark im Oktober 2011 wurden die Grenzkontrollen wieder abgeschafft.

Auf dem Gipfeltreffen des EuropĂ€ischen Rates im Juni 2011 wurde eine Reform der Schengener Vorschriften diskutiert, unter anderem die EinfĂŒhrung eines neuen Gremiums auf europĂ€ischer Ebene, das gegebenenfalls die vorĂŒbergehende WiedereinfĂŒhrung von Grenzkontrollen genehmigen solle. Diese sollten damit einerseits auf eine klare rechtliche Grundlage gestellt und damit erleichtert, andererseits aber zugleich auch der nationalen Entscheidung einzelner Staaten entzogen werden. Unklar ist, ob dieses mögliche neue Gremium nur aus den europĂ€ischen Innenministerien zusammengesetzt sein soll oder ob auch die supranationalen Institutionen, also EU-Kommission und EuropĂ€isches Parlament, daran beteiligt sein sollen.cite-ref-72[72]

Im November 2011 wurde die niederlÀndische Absicht bekannt, ab 2012 alle einreisenden Autofahrer an den Grenzen zu fotografieren und die Fotos zu speichern.cite-ref-73[73]

Kurz vor der PrĂ€sidentschaftswahl in Frankreich (April/Mai 2012) profilierte sich Sarkozy als Hardliner gegen illegale Zuwanderung. Der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und sein französischer Amtskollege Claude GuĂ©ant schrieben gemeinsam einen Brief an die EU-RatsprĂ€sidentschaft. Darin fordern sie, kĂŒnftig ihre Grenzen in NotfĂ€llen wieder schĂ€rfer kontrollieren zu können.cite-ref-74[74]

Der gemeinsame Brief wurde als Wahlkampfmanöver rezipiert,cite-ref-75[75] denn Friedrich hatte diese Forderungen schon mehrfach gestellt.cite-ref-76[76]

Die Verordnung (EU) Nr. 1051/2013 vom 22. Oktober 2013 erleichterte die WiedereinfĂŒhrung von Grenzkontrollen in Notfallsituationen: Bei vorhersehbaren Ereignissen können Grenzkontrollen fĂŒr bis zu sechs Monate eingefĂŒhrt werden. Bis anhin konnten die Personenkontrollen an den Binnengrenzen fĂŒr höchstens dreißig Tage wieder eingefĂŒhrt werden. Ist sofortiges Handeln zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit erforderlich, kann ein Schengen-Staat unverzĂŒglich die Binnengrenzkontrollen fĂŒr höchstens zehn Tage, mit etwaigen VerlĂ€ngerungen maximal zwei Monate, wiedereinfĂŒhren.cite-ref-77[77]cite-ref-78[78]


Beitritt Kroatien

Parallel zum Beitritt in die Eurozone trat Kroatien am 1. Januar 2023 der Schengenzone bei. Die Grenzen Kroatiens zu den anderen Schengen-Staaten können seit dem 1. Januar 2023 ohne Grenzkontrollen ĂŒberquert werden. An den FlughĂ€fen fielen die Grenzkontrollen schlussendlich im MĂ€rz 2023 weg.cite-ref-79[79]

Beitritt RumÀnien und Bulgarien

Der Beitritt von RumĂ€nien und Bulgarien zum Schengen-Raum, der seit 2011 verhandelt wurde, stieß insbesondere auf Widerstand aus Österreich.cite-ref-80[80] Im Dezember 2023 Ă€nderte Österreich seine ablehnende Haltung und schlug einen Kompromiss vor, bei dem zunĂ€chst die Kontrollen im Luftverkehr („Air Schengen“) und an den Seebinnengrenzen aufgehoben werden sollten.cite-ref-81[81] Im November 2024 wurde bekannt, dass Österreich sein Veto gegen den Beitritt aufgehoben hatte.cite-ref-82[82] Am 12. Dezember 2024 beschloss der Rat der EuropĂ€ischen Union, dass der vollstĂ€ndige Beitritt Bulgariens und RumĂ€niens zum 1. Januar 2025 erfolgt.cite-ref-1-83-0[83]

Mit Beschlussfassung vom 30. Dezember 2023 wurde RumÀnien und Bulgarien ermöglicht, den Schengen-Raum beizutreten. Die Grenzen von RumÀnien und Bulgarien zu den anderen Schengen-Staaten können seit dem 31. MÀrz 2024 auf dem Luftweg und Seeweg ohne Passkontrollen passiert werden.cite-ref-84[84] Die Passkontrollen auf den Landwegen entfielen zum 1. Januar 2025.cite-ref-85[85]cite-ref-1-83-1[83]cite-ref-86[86]

Beitrittskandidaten

Beitrittskandidat ist Zypern, das zur EU gehört, aber nicht Mitglied des Schengener Abkommens ist. Ein Beitritt Zyperns hĂ€ngt maßgeblich von der Lösung des Zypernkonflikts ab.

Problemaspekte und Kritik

Der Wegfall von Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten geht mit der Verpflichtung einher, die Außengrenzen zum Zwecke der Personenkontrollecite-ref-87[87] und der BekĂ€mpfung illegaler Einwanderung angemessen zu sichern. Bis zum EU-Beitritt Polens war beispielsweise die Ostgrenze Deutschlands (Oder-Neiße-Linie) eine verstĂ€rkt gesicherte EU-Außengrenze. Personen, die eine derartige Grenze dennoch rechtswidrig ĂŒberwinden wollen, nahmen und nehmen teure und kriminelle Schleuser-Unternehmen in Anspruch oder riskieren beim GrenzĂŒbertritt ihr Leben.

Nach Angaben von Pro Asyl sind an der deutschen Ostgrenze von 1993 bis 2003 etwa 145 Personen beim versuchten GrenzĂŒbertritt ums Leben gekommen. Noch ungleich mehr Menschen kamen an der Schengen-SĂŒdgrenze, insbesondere an der Meerenge von Gibraltar und in der ÄgĂ€is, zwischen 1994 und 2004 um, nĂ€mlich ĂŒber 5000 Menschen.cite-ref-88[88] Diese Folgen und Auswirkungen der Schengener Abkommen sind deshalb schon seit den 1980er-Jahren der Kritik von BĂŒrger- und Menschenrechtsinitiativen ausgesetzt – noch deutlich verstĂ€rkt seit der FlĂŒchtlingskrise in Europa ab 2015 samt den Auseinandersetzungen um eine Festung Europa, um gebotene Seenotrettungsmaßnahmen und um die Verteilung bleibeberechtigter FlĂŒchtlinge innerhalb der EuropĂ€ischen Union.

Die in der jĂŒngeren Vergangenheit wieder praktizierten Formen von Grenzkontrollen im Schengen-Raum hielt der auch fĂŒr Migration zustĂ€ndige ehemalige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos fĂŒr eine dramatische Fehlentwicklung, der begegnet werden mĂŒsse: „Wenn Schengen aufhört zu existieren, wird Europa sterben“, wurde Avramopoulos zitiert. Die im Falle „einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ nur als Ausnahme und nur fĂŒr sechs Monate zulĂ€ssigen Grenzkontrollen wĂŒrden seit 2015 immer wieder verlĂ€ngert und seien unterdessen Dauerzustand, hieß es im Tagesspiegel, wobei die EU-Kommission den die Kontrollen ausĂŒbenden Mitgliedstaaten lediglich mit Empfehlungen gegensteuern könne.cite-ref-89[89]

Literatur

‱ Alberto Achermann, Roland Bieber, Astrid Epiney, Ruth Wehner: Schengen und die Folgen. Der Abbau der Grenzkontrollen in Europa. StĂ€mpfli, Bern 1995, ISBN 3-7272-9030-7 / Beck, MĂŒnchen 1995, ISBN 3-406-39637-2 / Manz, Wien 1995, ISBN 3-214-00220-1.
‱ Stephan Breitenmoser, Sabine Gless, Otto Lagodny (Hrsg.): Schengen in der Praxis. Erfahrungen und Ausblicke. Dike, ZĂŒrich, St. Gallen 2009, ISBN 978-3-03751-213-5 / Manz, Wien 2009, ISBN 978-3-214-09078-4 / Nomos, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-5021-7.
‱ Isaac Stanley-Becker: Europe without Borders: A History. Princeton University Press, Princeton 2025, ISBN 978-0-691-26176-8.

Filme

‱ ZurĂŒck zum Schlagbaum?, MDR, Dokumentation 2015
‱ Geheimnisvolle Orte: Schengen – Wie entstand das Europa ohne Grenzen?, SR, Dokumentation

Weblinks

Commons

: Schengener Abkommen

– Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Wikinews: Schengener Abkommen

– in den Nachrichten

Wiktionary: Schengener Abkommen

– BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

‱ Der Schengen-Raum und die entsprechende Zusammenarbeit. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt fĂŒr Veröffentlichungen der EuropĂ€ischen Union; abgerufen am 12. November 2021
‱ euro|topics: Europas neue Grenzenlosigkeit
‱ Schengener DurchfĂŒhrungsĂŒbereinkommen (Memento vom 14. MĂ€rz 2010 im Internet Archive)
‱ Erstmalige Gesamtveröffentlichung des Schengen-Besitzstands. In: Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. L, Nr. 239, September 2000, S. 1–473.
‱ Schengener Übereinkommen. AuswĂ€rtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
‱ Bericht aus dem EuropĂ€ischen Parlament (PDF; 58 kB)
‱ Kurz-Info des Deutschen Historischen Museums zum Schengener Abkommen
‱ Status von Schengen / Dublin 2007 (Memento vom 14. Juli 2014 im Internet Archive)
‱ Interview mit Frontex-Chef Laitinen
‱ EuropĂ€ische Föderalistische Bewegung: Europa und Schengen (PDF; 1,6 MB)
‱ Der Schengen-Raum – Die LĂ€nder des Schengen-Raums. In: schengenvisainfo.com. 3. Februar 2020; abgerufen am 16. Februar 2020.
‱ Schengen – Symbol fĂŒr ein Europa ohne Grenzen In: Zeitblende von Schweizer Radio und Fernsehen vom 21. MĂ€rz 2020 (Audio)

Kritik am Schengener Abkommen

‱ www.no-racism.net Überwachung im Schengenland
‱ The Schengen Information System – Electronic instrument of migration control and deportation, noborder.org (englisch)
‱ Statewatch-Bericht ĂŒber SIS II (englisch, PDF; 244 kB)
‱ Newsletter Migration und Bevölkerung 4/2006 (Anhebung der Visa-GebĂŒhren)
‱ 25 Jahre Schengen-Abkommen: FĂŒr FlĂŒchtlinge kein Grund zum Feiern (Memento vom 16. Juni 2010 im Internet Archive), tagesschau.de vom 13. Juni 2010

Einzelnachweise

cite-note-11. ↑ Konsolidierte Fassung des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union. Dritter Teil, Titel V: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Art. 67 bis 89 AEUV, S. 73–84.
cite-note-22. ↑ Corona in der EU: Nation gegen Gemeinschaft? In: www.dw.com. Deutsche Welle, 20. MĂ€rz 2020, abgerufen am 26. MĂ€rz 2020 (deutsch).
cite-note-33. ↑ ARD extra: Die Corona-Lage – ARD Extra. In: Das Erste. ARD, abgerufen am 15. Juni 2020.
cite-note-44. ↑ Strengere Einreiseregeln: Deutschland schottet sich ab. In: tagesschau.de. Abgerufen am 12. Februar 2021.
cite-note-55. ↑ AuswĂ€rtiges Amt: Schengener Übereinkommen
cite-note-66. ↑ Wieder Passkontrollen an Bayerns Grenzen. In: br.de. 26. Mai 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 26. Mai 2015; abgerufen am 26. Mai 2015.
cite-note-77. ↑ Bundespolizei zieht Bilanz (Memento vom 11. Juni 2015 im Internet Archive), Pressemitteilung zum G7-Gipfel vom 10. Juni 2015, abgerufen am 10. Juni 2015.
cite-note-88. ↑ Schleuser, Autodiebe, gesuchte Personen – Brauchen wir wieder Grenzkontrollen? In: Focus Online. 5. Juni 2015 (focus.de).
cite-note-99. ↑ G-7-Gipfel in Elmau – 6600 VerstĂ¶ĂŸe bei Grenzkontrollen. In: SĂŒddeutsche Zeitung. 5. Juni 2015 (sĂŒddeutsche.de).
cite-note-1010. ↑ Bundesamt fĂŒr Zoll und Grenzsicherheit BAZG: Anmeldebox. Abgerufen am 1. Mai 2024.
cite-note-1111. ↑ Liechtenstein feierte Beitritt zum Schengen-Raum auf derstandard.at.
cite-note-121. Grenzkontrollen wegen NATO-Gipfel (Memento vom 23. MĂ€rz 2009 im Internet Archive) auf tagesschau.de vom 20. MĂ€rz 2009.
cite-note-132. De MaiziĂšre verkĂŒndet EinfĂŒhrung von Grenzkontrollen. In: Spiegel Online. 13. September 2015 (spiegel.de).
cite-note-143. Faeser will Kontrollen an deutschen Grenzen bei Fußball-EM. Abgerufen am 27. MĂ€rz 2024.
cite-note-154. S. W. R. Aktuell: Grenzkontrollen zur Schweiz werden bis 15. Juni verlÀngert. 17. Februar 2024, abgerufen am 22. Mai 2024.
cite-note-165. Bundesinnenministerin Faeser verlÀngert Grenzkontrollen um sechs Monate. Abgerufen am 30. Mai 2024.
cite-note-176. Faeser will Kontrollen an allen Grenzen anordnen. In: Der Spiegel. 9. September 2024, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 11. September 2024]).
cite-note-187. Kontrollen an deutschen Grenzen werden um sechs Monate verlÀngert. Abgerufen am 12. Februar 2025.
cite-note-198. tagesschau.de: Deutschland fĂŒhrt zu G20 Grenzkontrollen ein
cite-note-209. Hunderte StraftÀter bei G20-Grenzkontrollen gefasst. In: Spiegel Online. (spiegel.de).
cite-note-2110. Wegen Corona: Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich. Abgerufen am 17. Februar 2021.
cite-note-2211. Corona: Aufhebung der Grenzkontrollen zu Tschechien. Abgerufen am 26. Juni 2021.
cite-note-2312. Wegen G7-Gipfel: Deutschland fĂŒhrt wieder Grenzkontrollen ein – „zwingend notwendig“. Abgerufen am 18. Juni 2022.
cite-note-2413. Faeser will Kontrollen an deutschen Grenzen bei Fußball-EM. Abgerufen am 27. MĂ€rz 2024.
cite-note-2514. "Die Sicherheit der Fußball-EM hat höchste PrioritĂ€t". Abgerufen am 22. Mai 2024.
cite-note-0-2615. Faeser: Grenzkontrollen auch wÀhrend der Olympischen Spiele. Abgerufen am 14. Juli 2024.
cite-note-2716. Wegen Olympia in Paris: Weiter Kontrollen an Grenze zu Frankreich. Abgerufen am 20. Juli 2024.
cite-note-2817. finanzen.net vom 20. MĂ€rz 2009, abgerufen am 30. Dezember 2012.
cite-note-2918. Nach Terrorattacken: Frankreich verschÀrft Grenzkontrollen. In: Der Spiegel. 5. November 2020, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 15. Juli 2024]).
cite-note-3019. Frankreich fĂŒhrt wegen Olympia Grenzkontrollen ein | Destinations. Abgerufen am 15. Juli 2024.
cite-note-3120. AuswÀrtiges Amt: Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 22. Dezember 2024.
cite-note-3221. Ministerie van Justitie en Veiligheid: Temporary reintroduction of border control - Royal Netherlands Marechaussee. 20. November 2024, abgerufen am 22. Dezember 2024 (englisch).
cite-note-3322. tagesschau.de: tagesschau vor 20 Jahren, 1. April 1998. Abgerufen am 1. April 2018.
cite-note-3423. tagesschau.de: tagesschau vor 20 Jahren, 1. April 1998. Abgerufen am 1. April 2018.
cite-note-3524. Presseaussendungen. In: www.bmi.gv.at. Abgerufen am 7. Januar 2016.
cite-note-3625. Assistenzeinsatz und Grenzkontrollen starten. orf.at, 16. September 2015, abgerufen am 16. September 2015.
cite-note-3726. DĂ€nemark lockert nach Jahren Grenzkontrollen zu Deutschland. 12. Mai 2023, abgerufen am 22. Mai 2024.
cite-note-3827. Lage an Deutschlands Grenzen. 26. MĂ€rz 2024, abgerufen am 22. Mai 2024 (deutsch).
cite-note-spon-1070364-3928. Nordeuropa: DĂ€nemark fĂŒhrt Passkontrollen an der Grenze zu Deutschland ein. In: Spiegel Online. 4. Januar 2016, abgerufen am 9. Juni 2018.
cite-note-4029. Schweden fĂŒhrt vorĂŒbergehend Grenzkontrollen ein. Spiegel Online, 11. November 2015, abgerufen am 11. November 2015.
cite-note-4130. Nato-Gipfel und Papstbesuch: Polen kontrolliert bis August Grenzen, Spiegel Online vom 2. Juli 2016, abgerufen am 12. Juli 2016.
cite-note-4231. tagesschau.de: Grenze zu Deutschland: Polen fĂŒhrt am Montag Kontrollen ein. Abgerufen am 1. Juli 2025.
cite-note-4332. Markus Becker: StaatsbĂŒrgerschaft fĂŒr Reiche: Maltas MilliardengeschĂ€ft mit dem EU-Pass, Spiegel Online vom 19. August 2016.
cite-note-4433. Schengener Übereinkommen, AuswĂ€rtiges Amt, abgerufen am 19. Dezember 2017.
cite-note-4534. tagesschau.de: Brexit-Kompromiss: Gibraltar wird Teil des Schengen-Raums. Abgerufen am 31. Dezember 2020.
cite-note-4635. Spanien: Gibraltar tritt Schengen-Raum bei. Abgerufen am 5. Januar 2021.
cite-note-4736. Streit um spanische Grenzkontrollen in Gibraltar. Abgerufen am 12. Januar 2021.
cite-note-4837. Einigung mit Spanien: Gibraltar tritt Schengen-Raum bei, faz.net vom 31. Dezember 2020.
cite-note-4938. Chief Minister’s Statement – The New Year’s Eve ‘In-Principle’ Agreement: A Post Brexit Deal for Gibraltar – 946/2020. Government of Gibraltar, 31. Dezember 2020, abgerufen am 1. Januar 2021 (englisch).
cite-note-5050. ↑ Begrenzung irregulĂ€rer Migration und Schutz vor islamistischem Terror: Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen ab dem 16. September 2024. Archiviert vom Original am 1. Februar 2025; abgerufen am 9. Februar 2025 (deutsch).
cite-note-5151. ↑ Temporary Reintroduction of Border Control - European Commission. Abgerufen am 9. Februar 2025 (englisch).
cite-note-dhm-de-5252. ↑ Schengen-Besitzstand – Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, abgerufen am 5. April 2017. In: Amt fĂŒr Veröffentlichungen der EuropĂ€ischen Union (Hrsg.): Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nr. L 239 vom 22. September 2000.
cite-note-5353. ↑ Vertrag von Amsterdam
cite-note-5454. ↑ Vertrag von Lissabon
cite-note-5555. ↑ EuGH: C-187/01 und C-385/01. dejure.org, 11. Februar 2003, abgerufen am 8. Februar 2015.
cite-note-5656. ↑ Konfetti, Feuerwerk und Luftballons fĂŒr Europa. In: Die Welt, 21. Dezember 2007
cite-note-5757. ↑ Text des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der EuropĂ€ischen Union und der EuropĂ€ischen Gemeinschaft ĂŒber die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, abgerufen am 13. Mai 2015.
cite-note-5858. ↑ Schengen-System gestaffelt einfĂŒhren. In: Neue ZĂŒrcher Zeitung
cite-note-5959. ↑ Liechtensteinische Botschaft in BrĂŒssel: Liechtenstein ratifiziert Schengen. Portal des FĂŒrstentums Liechtenstein, 14. Januar 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar); abgerufen am 8. Februar 2015.
cite-note-6060. ↑ «Schengen» wieder ein StĂŒck nĂ€her gerĂŒckt Artikel auf nzz.ch vom 26. September 2008
cite-note-6161. ↑ Kameras an Grenze zu Liechtenstein installiert, Artikel auf drs.srf.ch vom 12. Dezember 2008 (Memento vom 30. August 2013 im Webarchiv archive.today)
cite-note-6262. ↑ „Regierung erlĂ€sst Verordnung: An- und AbflĂŒge auf dem Heliport Balzers (FL) aus Nicht-Schengenstaaten untersagt“ (Memento vom 11. November 2011 im Internet Archive), Erik Purgstaller (Mitarbeiter der Regierung), 24. Juni 2008.
cite-note-6363. ↑ FAQ Schengen-Beitritt Liechtensteins (Memento vom 24. Januar 2011 im Internet Archive), Regierung des FĂŒrstentums Liechtenstein, abgerufen am 1. Januar 2011
cite-note-6464. ↑ Grosser Schritt in Richtung Schengen. In: Liechtensteiner Volksblatt. 15. Februar 2011 (volksblatt.li).
cite-note-6565. ↑ Liechtenstein besteht letzte SchengenprĂŒfung. In: Liechtensteiner Vaterland. 23. September 2011 (vaterland.li).
cite-note-6666. ↑ Schiffbruch vor Lampedusa, Behörden befĂŒrchten viele Tote. In: Zeit Online, 6. April 2011.
cite-note-6767. ↑ EU-Kommission verlangt von Italien ErklĂ€rungen. (Memento vom 7. Mai 2011 im Internet Archive) In: Stern, 3. Mai 2011
cite-note-6868. ↑ Berlusconi und Sarkozy rĂŒtteln am Schengen-Abkommen. In: Zeit Online, 26. April 2011.
cite-note-6969. ↑ Wieder Grenzkontrollen an deutsch-dĂ€nischer Grenze. In: tagesschau.de, 11. Mai 2011.
cite-note-7070. ↑ DĂ€nemark fĂŒhrt die „permanente Grenzkontrolle“ wieder ein. In: SĂŒddeutsche Zeitung, 11. Mai 2011.
cite-note-standard110512-7171. ↑ EU-Innenminister: Grenzkontrolle in nationaler Hand. In: Der Standard, 12. Mai 2011.
cite-note-7272. ↑ europarl.europa.eu
cite-note-7373. ↑ Niederlande planen Grenzkontrolle fĂŒr alle Autos. In: Spiegel Online. 21. November 2011 (spiegel.de).
cite-note-7474. ↑ Deutschland und Frankreich wollen Europa abriegeln. In: Spiegel Online. 20. April 2012 (spiegel.de).
cite-note-7575. ↑ SchĂ€rfere Grenzkontrollen in der EU: Geschenk fĂŒr Sarkozy, Gift fĂŒr Europa In: Spiegel Online. 20. April 2012 (spiegel.de).
cite-note-7676. ↑ Schengen-Raum: Friedrich fordert schĂ€rfere Grenzkontrollen In: Spiegel Online. 3. April 2012 (spiegel.de).
cite-note-7777. ↑ Übernahme der Änderung des Schengener Grenzkodex / Anpassungen AsylG und AuG. Staatssekretariat fĂŒr Migration SEM, 20. November 2013, abgerufen am 15. April 2020.
cite-note-7878. ↑ Verordnung (EU) Nr. 1051/2013 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung fĂŒr die vorĂŒbergehende WiedereinfĂŒhrung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen UmstĂ€nden, abgerufen am 15. April 2020. In: Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. 6. November 2013.
cite-note-7979. ↑ Kroatien tritt Schengen-Raum bei. sueddeutsche.de, 8. Dezember 2022, abgerufen am 9. Dezember 2022.
cite-note-8080. ↑ Schengen-Raum: RumĂ€nien und Bulgarien ohne Grenzkontrollen. 1. Januar 2025, abgerufen am 2. Januar 2025.
cite-note-8181. ↑ Österreich schlĂ€gt "Air Schengen" fĂŒr RumĂ€nien und Bulgarien vor. 11. Dezember 2023, abgerufen am 2. Januar 2025.
cite-note-8282. ↑ Schengen: Österreich wird Beitritt von Bulgarien und RumĂ€nien zustimmen. 9. Dezember 2024, abgerufen am 2. Januar 2025.
cite-note-1-8383. ↑ Bulgarien und RumĂ€nien treten Schengen-Raum bei: FreizĂŒgigkeit gilt zunĂ€chst auf Luft- und Seeweg - EuropĂ€ische Kommission. Abgerufen am 31. Januar 2024.
cite-note-8484. ↑ Mathias Fiedler: Beitritt um jeden Preis. Abgerufen am 17. Juni 2024.
cite-note-8585. ↑ Was Ă€ndert sich mit dem Schengen-Beitritt RumĂ€niens und Bulgariens? 21. Januar 2024, abgerufen am 31. Januar 2024.
cite-note-8686. ↑ LTO: Bulgarien und RumĂ€nien treten Schengen-Raum ganz bei. Abgerufen am 14. Dezember 2024.
cite-note-8787. ↑ Mariusz Maciejewski: Schutz der EU-Außengrenzen. In: Kurzdartellungen zur EuropĂ€ischen Union, europarl.europa.eu. EuropĂ€isches Parlament, November 2023, abgerufen am 25. Januar 2024.
cite-note-8888. ↑ Innen und außen. (Memento vom 30. September 2007 im Internet Archive) In: jungle-world.com, 15. Juni 2005.
cite-note-8989. ↑ Andrea Dernbach: Ist Schengen noch zu retten? EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos fĂŒrchtet wegen Grenzkontrollen ein Scheitern Europas. In: Der Tagesspiegel, 10. April 2019, S. 5.